Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter: OneL2P GmbH
Anschrift: Sigmundstadl 34/11, 8020 Graz
Firmenbuchnummer: FN 653294b
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der OneL2P GmbH, FN 653294b, Sigmundstadl 34/11, 8020 Graz (nachfolgend „OneL2P" oder „Anbieter"), und den Endkunden (nachfolgend „Kunde") im Zusammenhang mit der Nutzung von Waschanlagen, deren Bezahlung über das von OneL2P betriebene elektronische Zahlungssystem (nachfolgend „Payment-Modul") erfolgt.
Das Payment-Modul kann insbesondere aus einem stationären Kartenterminal und/oder einem am Standort angebrachten statischen QR-Code bestehen, der auf eine von OneL2P betriebene Web- oder App-Oberfläche verweist. Die Nutzung des Payment-Moduls setzt voraus, dass sich der Kunde physisch am Standort der Waschanlage befindet.
Der Kunde schließt den Nutzungsvertrag über die jeweilige Waschleistung ausschließlich mit OneL2P ab. OneL2P tritt gegenüber dem Kunden als sogenannter „Merchant of Record" auf, ist damit Vertragspartner und Zahlungsempfänger hinsichtlich des Nutzungsentgelts. Die technische Durchführung der Waschleistungen erfolgt durch den jeweiligen Waschanlagenbetreiber vor Ort, der als Erfüllungsgehilfe von OneL2P tätig wird.
Diese AGB gelten für alle Nutzungsverträge, die über die von OneL2P betriebenen Payment-Module an den jeweiligen Waschanlagen („Vertragsstandorte") abgeschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn OneL2P ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsinhalt
Durch Auswahl einer Waschleistung bzw. Leistungskategorie am Payment-Modul, Eingabe der erforderlichen Zahlungsdaten und Auslösen des Zahlungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags mit OneL2P ab.
Der Nutzungsvertrag kommt zustande, sobald das System von OneL2P die Zahlung des Kunden erfolgreich autorisiert und dem Kunden dies am Payment-Modul bzw. in der Web-/App-Oberfläche angezeigt wird („Zahlungsbestätigung"). OneL2P ist berechtigt, den Abschluss eines Nutzungsvertrags im Einzelfall ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die zeitlich begrenzte Nutzung der ausgewählten Waschanlage bzw. der vom Kunden gewählten Leistungskategorie am jeweiligen Standort.
Die Waschleistung wird grundsätzlich unmittelbar nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung erbracht. Der Kunde hat die Waschanlage bestimmungsgemäß zu nutzen, die vor Ort ausgehängten Bedien- und Sicherheitshinweise zu beachten und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an der Anlage, am eigenen Fahrzeug sowie an Dritten zu vermeiden.
Im Zusammenhang mit der Nutzung des Payment-Moduls legt OneL2P für den Kunden ein technisch pseudonymes Kundenkonto an, das ohne Hinterlegung von Namen oder Anschrift geführt wird. Das Kundenkonto dient ausschließlich der technischen Abwicklung der Nutzung, der Zuordnung von Transaktionen sowie optionalen Komfortfunktionen.
Das Kundenkonto verfällt automatisch, wenn innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von drei (3) Monaten keine weitere Nutzung einer über OneL2P abgewickelten Waschleistung erfolgt.
§ 3 Entgelt, Preisdarstellung und Zahlungsabwicklung
Das vom Kunden zu entrichtende Entgelt („Nutzungsentgelt") ergibt sich aus dem am Payment-Modul am jeweiligen Vertragsstandort zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angezeigten Preis für die ausgewählte Leistung. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – einschließlich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer.
OneL2P verwendet ein dynamisches Preissystem („Price Engine"). Das Nutzungsentgelt kann daher insbesondere in Abhängigkeit von Standort, Tageszeit, Wochentag, Wetterbedingungen, Auslastung oder sonstigen Parametern variieren. Für den Kunden maßgeblich ist ausschließlich der im Zeitpunkt der Zahlung am Payment-Modul angezeigte Preis.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos über das Payment-Modul mittels der jeweils angebotenen Zahlungsarten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, sonstige elektronische Zahlungsmittel). Mit erfolgreicher Zahlungsautorisierung gilt das Nutzungsentgelt als bezahlt.
Der Kunde erhält eine elektronische Zahlungsbestätigung und, sofern rechtlich erforderlich oder vom Kunden angefordert, eine Rechnung in elektronischer Form.
Allfällige Gebühren des Zahlungsdienstleisters des Kunden (z.B. Kartengebühren, Fremdwährungsentgelte) trägt der Kunde selbst.
§ 4 Kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach dem FAGG
Der Nutzungsvertrag wird vor Ort am Standort der Waschanlage geschlossen, indem der Kunde das dort angebrachte Payment-Modul nutzt. Es liegt daher kein Fernabsatzvertrag im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vor, da der Kunde die Waschleistung unmittelbar am Standort auswählt und bezahlt. Ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht nach den §§ 11 ff FAGG besteht daher grundsätzlich nicht.
Sollte im Einzelfall dennoch ein Fernabsatzvertrag vorliegen, nimmt der Kunde zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass OneL2P regelmäßig vor Ablauf einer allfälligen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. In solchen Fällen besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 1 FAGG kein Widerrufsrecht, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen bleiben allfällige zwingende Rücktrittsrechte des Kunden nach anderen gesetzlichen Vorschriften unberührt.
§ 5 Reklamationen, Mängel und Rückerstattungen
Im Fall von Störungen, Unterbrechungen oder sonstigen Mängeln der Waschleistung sowie insbesondere im Fall von behaupteten Schäden am Fahrzeug, die durch die Benützung der Waschanlage entstanden sind, hat der Kunde eine Reklamation unverzüglich, tunlichst unmittelbar nach Auftreten des Mangels bzw. nach Schadenseintritt zu erheben.
Reklamationen haben in Textform zu erfolgen, entweder per E-Mail an die von OneL2P angegebene Supportadresse oder über die in der App bzw. im Web-Interface vorgesehene Support- bzw. Kontaktfunktion.
Zur sachgerechten Bearbeitung sind vom Kunden mindestens folgende Angaben zu machen:
- Rechnungsnummer oder Transaktions-ID (zwingend zur Zuordnung des Vorgangs)
- Standort der Waschanlage
- Datum und möglichst genaue Uhrzeit des Vorfalls
- Beschreibung des Mangels bzw. des behaupteten Schadens
Bei behaupteten Schäden am Fahrzeug hat der Kunde aussagekräftige Fotos in angemessener Qualität zur Verfügung zu stellen, idealerweise noch am Standort und vor Veränderung des Zustands.
Stellt OneL2P nach der Prüfung fest, dass die bezahlte Waschleistung ganz oder teilweise nicht erbracht wurde oder dass ein sonstiger Mangel vorlag, erhält der Kunde nach Wahl von OneL2P eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Nutzungsentgelts. Dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Verspätete Reklamationen oder unzureichend dokumentierte Schadensmeldungen können dazu führen, dass der behauptete Mangel oder Schaden nicht mehr nachvollzogen werden kann. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben durch diese Regelungen unberührt.
§ 6 Haftung
OneL2P haftet dem Kunden für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesem § 6 nichts anderes bestimmt ist.
Die Haftung von OneL2P für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt. Ebenso unberührt bleiben zwingende Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende Haftungstatbestände.
Für sonstige Schäden haftet OneL2P nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bei bloß leichter Fahrlässigkeit haftet OneL2P nur bei Verletzung solcher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von OneL2P für reine Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), insbesondere die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden, bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 7 Datenschutz
OneL2P verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG).
Im Zuge der Nutzung des Payment-Moduls wird für den Kunden ein pseudonymes Kundenkonto geführt. Hierzu verarbeitet OneL2P die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten für die Dauer der aktiven Nutzung sowie für einen Zeitraum von höchstens drei (3) Monaten ab der letzten Inanspruchnahme einer Waschleistung.
Nähere Informationen zur Art und zum Umfang der Datenverarbeitung, zu den Rechten des Kunden sowie zu Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von OneL2P. Diese Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB.
§ 8 Kommunikation
Sämtliche vertragsrelevanten Informationen, Mitteilungen, Benachrichtigungen (z.B. Zahlungsbestätigungen, Rechnungen, Informationen zu Reklamationen) können dem Kunden in elektronischer Form übermittelt werden über eine App/Customer-Interface oder über das Payment-Modul, sofern und soweit dies technisch vorgesehen ist.
Der Kunde erklärt sich mit dieser elektronischen Kommunikationsform einverstanden und stellt sicher, dass die von ihm angegebenen elektronischen Kontaktwege erreichbar sind und regelmäßig überprüft werden.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen OneL2P und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches materielles Recht Anwendung, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von OneL2P (Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz oder Bezirksgericht Graz-West) zuständig.
Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur insoweit, als sie nicht zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften widerspricht. In diesem Fall gilt der gesetzliche Verbrauchergerichtsstand (insbesondere der Wohnsitzgerichtsstand des Kunden).
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail). Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schrift- oder Textformerfordernis. OneL2P ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern sachliche Gründe dies erfordern.
Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website von OneL2P abrufbar und kann dem Kunden auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
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